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Hund weg - was tun?

 

Hund weg - was tun?

Anders als Katzen werden zugelaufene Hunde selten von gutgemeinten Tierfreunden aufgenommen und einfach behalten. Wer seinen Hund verliert, etwa weil dieser streunte und nicht wieder heimfand, der hat gute Chancen, ihn wieder zurückzubekommen. Wenn der Hund zum Wildern neigt, als notorischer Streuner unterwegs ist oder gerne auf Freierspfoten loszieht, ist es wichtig, ihn so gut es geht daran zu hindern, auszureißen, um im Fall eines Unfalls durch den Hund nicht wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht Schwierigkeiten zu bekommen. Haftpflichtversichert sollte ohnehin jeder Hund sein, ein Streuner um so mehr. Besonders wichtig ist es bei Hunden, die immer wieder verloren gehen, dass man ihnen ein sicheres Halsband mit Namen, Adresse und Telefonnummer anlegt. Nützlich ist es auch, die Steuermarke anzubringen und gut sichtbar auch die Tollwut- Impfmarke. Denn ein Jäger, der in einem tollwutgefährdeten Bezirk einen ungeimpften Streuner findet, macht schneller kurzen Prozess mit diesem als mit einem erkenntlich geimpften Tier. Wer einen Steuner findet, bringt ihn normalerweise ins Tierheim. Nimmt man ihn zu Hause auf, muss man den Fund dort, bei der Polizei oder Gemeinde melden. Einfach den Hund behalten bedeutet eine Fund- Unterschlagung. Und wer einen solchen Hund kauft oder verkauft, macht sich ebenfalls strafbar. Meldet sich innerhalb von vier Wochen der Halter eines entlaufenden Hundes nicht bei den Behörden, geben diese den Findling in der Regel frei zur weiteren Vermittlung. Dafür wurden in einigen Ländern bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Sollten Sie sich als Hundehalter einmal in so einer Lage befinden, dass Ihnen ihr Hund abhanden gekommen ist, sollten Sie sich als erstes an die örtliche Gemeindeverwaltung und an das örtliche Tierheim wenden.
Im Vorfelde ist es empfehlenswert Hunde durch eine Täto Nr. und/oder Chipnummer kenntlich zu machen und das Halsband so anzubringen wie voran beschrieben. Außerdem sollten sie ihren Hund bei einem Haustier- Zentralregister registrieren lassen. Diese Zentralregister schicken Ihnen eine Register- Plakette für das Halsband sowie einen Tierpass, den Sie nur mit einigen Daten und einem Foto ergänzen müssen. Wenn Ihr Hund kein äußerliches besonderes Kennzeichen hat, das ihn von anderen seiner Rasse eindeutig unterscheidet, dann notieren Sie im Hundepass besondere Vorlieben, Kenntnisse, Befehle oder Marotten, an denen man ihn eindeutig identifizieren könnte.

Und hier einige wichtige Adressen wo Sie Ihren Hund registrieren lassen können:
Eine Tätowierung oder Mikrochip- Kennzeichnung melden Sie:
Deutsches Haustierregister
c/o Deutscher Tierschutzbund e. V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel. 01805/231414

TASSO
65795 Hattersheim
Tel. 06190/932214

"Ein Herz für Tiere"- Aktion Tierfreunde helfen einander: Gegen eine Spende von 10,-DM wird Ihre Gesucht- oder Gefunden- Anzeige mit oder ohne Foto sowohl im Heft als auch im Internet veröffentlicht:

"Ein Herz für Tiere"
Kennwort Suchaktion
Nordendstraße 64
80801 München

Für Österreich:
SOS- Haustierruf
Ignaz- Rieder-Kai 37
A5026 Salzburg- Aigen
Tel. 0662/620577

Für die Schweiz:
Tierambulanz/ Tierfundbüro
CH 8037 Zürich
Tel. 0900/567404

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