Hund weg - was tun?
Anders als Katzen werden zugelaufene Hunde selten von gutgemeinten
Tierfreunden aufgenommen und einfach behalten. Wer seinen Hund verliert,
etwa weil dieser streunte und nicht wieder heimfand, der hat gute Chancen,
ihn wieder zurückzubekommen. Wenn der Hund zum Wildern neigt, als notorischer
Streuner unterwegs ist oder gerne auf Freierspfoten loszieht, ist es
wichtig, ihn so gut es geht daran zu hindern, auszureißen, um im Fall
eines Unfalls durch den Hund nicht wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht
Schwierigkeiten zu bekommen. Haftpflichtversichert sollte ohnehin jeder
Hund sein, ein Streuner um so mehr. Besonders wichtig ist es bei Hunden,
die immer wieder verloren gehen, dass man ihnen ein sicheres Halsband
mit Namen, Adresse und Telefonnummer anlegt. Nützlich ist es auch,
die Steuermarke anzubringen und gut sichtbar auch die Tollwut- Impfmarke.
Denn ein Jäger, der in einem tollwutgefährdeten Bezirk einen ungeimpften
Streuner findet, macht schneller kurzen Prozess mit diesem als mit
einem erkenntlich geimpften Tier. Wer einen Steuner findet, bringt
ihn normalerweise ins Tierheim. Nimmt man ihn zu Hause auf, muss man
den Fund dort, bei der Polizei oder Gemeinde melden. Einfach den Hund
behalten bedeutet eine Fund- Unterschlagung. Und wer einen solchen
Hund kauft oder verkauft, macht sich ebenfalls strafbar. Meldet sich
innerhalb von vier Wochen der Halter eines entlaufenden Hundes nicht
bei den Behörden, geben diese den Findling in der Regel frei zur weiteren
Vermittlung. Dafür wurden in einigen Ländern bereits die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen. Sollten Sie sich als Hundehalter einmal
in so einer Lage befinden, dass Ihnen ihr Hund abhanden gekommen ist,
sollten Sie sich als erstes an die örtliche Gemeindeverwaltung und
an das örtliche Tierheim wenden.
Im Vorfelde ist es empfehlenswert Hunde durch eine Täto Nr. und/oder
Chipnummer kenntlich zu machen und das Halsband so anzubringen wie
voran beschrieben. Außerdem sollten sie ihren Hund bei einem Haustier-
Zentralregister registrieren lassen. Diese Zentralregister schicken
Ihnen eine Register- Plakette für das Halsband sowie einen Tierpass,
den Sie nur mit einigen Daten und einem Foto ergänzen müssen. Wenn
Ihr Hund kein äußerliches besonderes Kennzeichen hat, das ihn von anderen
seiner Rasse eindeutig unterscheidet, dann notieren Sie im Hundepass
besondere Vorlieben, Kenntnisse, Befehle oder Marotten, an denen man
ihn eindeutig identifizieren könnte.
Und hier einige wichtige Adressen wo Sie Ihren Hund registrieren lassen
können:
Eine Tätowierung oder Mikrochip- Kennzeichnung melden Sie:
Deutsches Haustierregister
c/o Deutscher Tierschutzbund e. V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel. 01805/231414
TASSO
65795 Hattersheim
Tel. 06190/932214
"Ein Herz für Tiere"- Aktion Tierfreunde helfen einander:
Gegen eine Spende von 10,-DM wird Ihre Gesucht- oder Gefunden- Anzeige
mit oder ohne Foto sowohl im Heft als auch im Internet veröffentlicht:
"Ein Herz für Tiere"
Kennwort Suchaktion
Nordendstraße 64
80801 München
Für Österreich:
SOS- Haustierruf
Ignaz- Rieder-Kai 37
A5026 Salzburg- Aigen
Tel. 0662/620577
Für die Schweiz:
Tierambulanz/ Tierfundbüro
CH 8037 Zürich
Tel. 0900/567404
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